Bereiten Sie sich auf erweiterte Datenschutzkontrollen vor






Machen Sie sich zuerst damit vertraut, dass auf Basis einer Risikobewertung Maßnahmen für die Datensicherheit zu ergreifen sind.
Welche Bestandteile dies sein können, dazu bietet § 64 BDSG-neu eine Übersicht:
  1. Zugangskontrolle
  2. Datenträgerkontrolle
  3. Speicherkontrolle
  4. Benutzerkontrolle
  5. Zugriffskontrolle
  6. Übertragungskontrolle
  7. Eingabekontrolle
  8. Transportkontrolle
  9. Wiederherstellbarkeit
  10. Zuverlässigkeit
  11. Datenintegrität
  12. Auftragskontrolle
  13. Verfügbarkeitskontrolle
  14. Trennbarkeit


Technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) sind also ein wesentlicher Bestandteil der DSGVO.

Dabei sind die TOM nicht nur im Rahmen der DSGVO wirksam und sinnvoll: sie helfen Ihnen generell bei der Datensicherheit, verhindern den Ausfall Ihrer IT-Systeme und wahren zugleich die Rechte Ihrer Kunden.

Was wir tun:



Analyse Ihrer IT-Infrastruktur
Empfehlungen von DSGVO-konformen Anpassungen
Unterstützung bei der Dokumentation der TOM
Weiterführende Beratung und Schulung der Geschäftsleitung und Mitarbeiter